Häufig gestellte Fragen
Kraftfahrzeuge bis zu 3500kg (zulässiges Gesamtgewicht) mit:
- Einem Anhänger einer zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 kg
- Kombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg für das gesamte Gespann
- 18 Jahre
- Oder bereits mit 16,5 Jahren, siehe BF17
- 14 Theoriestunden bei Ersterwerb
- 8 Theoriestunden bei Erweiterung des Führerscheins
12 Sonderfahrten, aufgeteilt in:
- 5 Stunden Überlandfahrt
- 4 Stunden Autobahnfahrt
- 3 Stunden bei Dunkelheit
- Aktuelles Passbild
- Sehtest
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass