Die Regierung hat am 01.04.2021 ihre Zustimmung für den neuen Führerschein B197 gegeben. Mit diesem Führerschein ist es möglich, die praktische Ausbildung auf Fahrzeugen mit sowohl Schalt- als auch Automatikgetriebe durchzuführen. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe abgelegt werden, ohne dass es Einschränkungen im Führerschein gibt.
Der Führerschein B197 kann ab dem Alter von 18 Jahren beantragt werden, oder ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren. Er ist eine Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen und umfasst auch die Klassen L und AM.