Häufig gestellte Fragen

  • Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • beim Direkteinstieg 24 Jahre
  • für dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahre
  • Beim Nachweis des Vorbesitzes der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren, gilt das Mindestalter 20 Jahre
  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung einer Klasse sind es nur 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Übungsfahrten abhängig von der Fahrerfahrung/Lernfortschritt und 12 Sonderfahrten, aufgeteilt in:

  • 5 Stunden Überlandfahrt
  • 4 Stunden Autobahnfahrt
  • 3 Stunden bei Dunkelheit
  • Aktuelles Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

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