Häufig gestellte Fragen
- Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- beim Direkteinstieg 24 Jahre
- für dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahre
- Beim Nachweis des Vorbesitzes der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren, gilt das Mindestalter 20 Jahre
- 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung einer Klasse sind es nur 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Übungsfahrten abhängig von der Fahrerfahrung/Lernfortschritt und 12 Sonderfahrten, aufgeteilt in:
- 5 Stunden Überlandfahrt
- 4 Stunden Autobahnfahrt
- 3 Stunden bei Dunkelheit
- Aktuelles Passbild
- Sehtest
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass