Häufig gestellte Fragen
Kraftfahrzeuge bis zu 3500kg (zulässiges Gesamtgewicht) mit:
- Einem Anhänger einer zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 kg
- Kombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg für das gesamte Gespann
- Der Fahranfänger wird von einem erfahrenen Fahrer begleitet, um in schwierigen Situationen zu helfen, nützliche Tipps zu geben und beim vorausschauenden Fahren zu unterstützen.
- mindestens 30 Jahre alt
- maximal 3 Punkte in Flensburg oder KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) bei Antragstellung
- 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- 14 Theoriestunden bei Ersterwerb
- 8 Theoriestunden bei Erweiterung des Führerscheins
12 Sonderfahrten, aufgeteilt in:
- 5 Stunden Überlandfahrt
- 4 Stunden Autobahnfahrt
- 3 Stunden bei Dunkelheit
- Aktuelles Passbild
- Sehtest
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten