Häufig gestellte Fragen

Kraftfahrzeuge bis zu 3500kg (zulässiges Gesamtgewicht) mit:

  • Einem Anhänger einer zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 kg
  • Kombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg für das gesamte Gespann
  • Der Fahranfänger wird von einem erfahrenen Fahrer begleitet, um in schwierigen Situationen zu helfen, nützliche Tipps zu geben und beim vorausschauenden Fahren zu unterstützen.
  • mindestens 30 Jahre alt
  • maximal 3 Punkte in Flensburg oder KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) bei Antragstellung
  • 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • 14 Theoriestunden bei Ersterwerb
  • 8 Theoriestunden bei Erweiterung des Führerscheins

12 Sonderfahrten, aufgeteilt in:

  • 5 Stunden Überlandfahrt
  • 4 Stunden Autobahnfahrt
  • 3 Stunden bei Dunkelheit
  • Aktuelles Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Interesse an einer Fahrausbildung?

Jetzt Online-Voranmelden und Zeit sparen!