Häufig gestellte Fragen

Kraftfahrzeuge bis zu 3500kg (zulässiges Gesamtgewicht) mit:

  • Einem Anhänger einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
  • Kombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg für das gesamte Gespann
  • Führerschein der Klasse B

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